Aufbewahrungsfristen 2025: Wie lange Dokumente aufbewahren?

Peter WenzelVon Peter Wenzel· Mitgründer & Berater· Aktualisiert: 25. Juli 2026

Kurz gesagt: Buchungsbelege und Rechnungen müssen seit 2025 in der Regel 8 Jahre aufbewahrt werden (zuvor 10), Bücher, Inventare, Bilanzen und Jahresabschlüsse 10 Jahre, empfangene und versendete Geschäftsbriefe 6 Jahre. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist.

Aufbewahrungsfristen im Überblick

UnterlageFristRechtsgrundlage
Buchungsbelege, Rechnungen8 Jahre*§ 147 AO, § 257 HGB
Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Bilanzen10 Jahre§ 147 AO, § 257 HGB
Empfangene & abgesandte Geschäfts-/Handelsbriefe6 Jahre§ 147 AO, § 257 HGB
Lohnkonten & steuerrelevante Lohnunterlagen6 Jahre§ 41 EStG
Sonstige steuerlich relevante Unterlagen6 Jahre§ 147 AO

* Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Frist für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt – gültig für Belege, deren Aufbewahrungsfrist Ende 2024 noch nicht abgelaufen war. Für einzelne Branchen (z. B. Finanzdienstleister) gelten Sonderregelungen.

Wann beginnt die Frist?

Die Aufbewahrungsfrist startet nicht am Belegdatum, sondern mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden bzw. die letzte Eintragung gemacht wurde. Eine Rechnung aus März 2025 muss also bei 8 Jahren bis Ende 2033 aufbewahrt werden.

Digital aufbewahren – aber revisionssicher

Digitale Belege müssen nach den GoBD unveränderbar, vollständig, nachvollziehbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Ein DMS stellt das sicher: Dokumente sind versioniert, jede Änderung ist im Audit-Log protokolliert, und gelöschte Dateien bleiben im Papierkorb wiederherstellbar.

So hilft Aktenplatz

In Aktenplatz lassen sich Aufbewahrungsfristen je Dokument oder Projekt hinterlegen. Nach Fristablauf kann DSGVO-konform gelöscht werden – automatisch oder nach manueller Freigabe. Gehostet wird ausschließlich in deutschen Rechenzentren.

Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung nach bestem Wissen (Stand 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen sowie die Auskunft Ihres Steuerberaters oder Ihrer Steuerberaterin.

Häufige Fragen

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Rechnungen sind Buchungsbelege und müssen seit 2025 in der Regel 8 Jahre aufbewahrt werden (zuvor 10 Jahre). Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Gilt die 8-Jahres-Frist rückwirkend?

Die verkürzte Frist gilt für Buchungsbelege, deren 10-jährige Aufbewahrungsfrist am 31.12.2024 noch nicht abgelaufen war.

Darf ich Papierbelege nach dem Scannen vernichten?

In der Regel ja, wenn das ersetzende Scannen GoBD-konform erfolgt und in einer Verfahrensdokumentation beschrieben ist. Bestimmte Urkunden mit Originalpflicht sind ausgenommen.

Wie lange muss ich Verträge aufbewahren?

Verträge sollten mindestens für die Vertragslaufzeit plus die Verjährungsfrist (regelmäßig 3 Jahre) aufbewahrt werden. Sind sie zugleich steuerlich relevant, gelten die steuerlichen Fristen von 6 bzw. 8 Jahren.