DSGVO-Löschfristen und Löschkonzept: Dokumente rechtssicher löschen

Sascha LadewigVon Sascha Ladewig· Gründer & Geschäftsführer· Aktualisiert: 25. Juli 2026

Kurz gesagt: Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck oder aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nötig ist (Grundsatz der Speicherbegrenzung, Art. 5 DSGVO). Danach müssen sie gelöscht werden. Ein Löschkonzept regelt, welche Daten wann und wie gelöscht werden.

Das Spannungsfeld: aufbewahren vs. löschen

Einerseits verlangen Handels- und Steuerrecht die Aufbewahrung vieler Dokumente über Jahre. Andererseits fordert die DSGVO die Löschung, sobald der Zweck entfällt (Art. 17 – Recht auf Löschung). Die Lösung: Daten mit Aufbewahrungspflicht werden bis zum Fristablauf gesperrt/aufbewahrt und danach zuverlässig gelöscht.

Das Löschkonzept (DIN 66398)

Ein Löschkonzept ordnet Datenarten sogenannten Löschklassen mit definierten Fristen zu und legt Verantwortliche und Verfahren fest. Typische Bausteine:

  • Inventar der Datenarten und ihrer Rechtsgrundlagen
  • Löschfristen je Datenart (Start, Dauer)
  • Löschverfahren und Nachweis
  • Verantwortlichkeiten und Kontrolle

Souveränität und Auftragsverarbeitung

Wo Daten liegen, ist Teil der DSGVO-Konformität. Hosting in deutschen Rechenzentren ohne US-Subunternehmer vermeidet die Unsicherheiten von Drittlandtransfers. Für eingesetzte Software brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

So hilft Aktenplatz

Aufbewahrungsfristen lassen sich je Dokument hinterlegen; nach Ablauf wird DSGVO-konform gelöscht – automatisch oder nach Freigabe. Fein steuerbare Berechtigungen, ein lückenloser Audit-Verlauf und Hosting in Deutschland unterstützen ein tragfähiges Löschkonzept.

Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung nach bestem Wissen (Stand 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen sowie die Auskunft Ihres Steuerberaters oder Ihrer Steuerberaterin.

Häufige Fragen

Muss ich Daten trotz Aufbewahrungspflicht löschen?

Während einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht dürfen und müssen die Daten aufbewahrt werden. Erst nach Ablauf der Frist greift die Löschpflicht der DSGVO.

Was ist ein Löschkonzept?

Ein Löschkonzept (Orientierung: DIN 66398) ordnet Datenarten Löschfristen zu und legt Verfahren und Verantwortliche fest, damit personenbezogene Daten zuverlässig und nachweisbar gelöscht werden.

Warum ist der Hosting-Standort relevant?

Der Speicherort entscheidet über Drittlandtransfers. Hosting in deutschen Rechenzentren ohne US-Subunternehmer reduziert rechtliche Unsicherheiten und stärkt die DSGVO-Konformität.