E-Rechnung ab 2025: Pflichten & Formate (ZUGFeRD, XRechnung)

Peter WenzelVon Peter Wenzel· Mitgründer & Berater· Aktualisiert: 25. Juli 2026

Kurz gesagt: Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EU-Norm EN 16931 – ein einfaches PDF genügt nicht mehr. Die Pflicht zum Versand wird ab 2027/2028 abhängig vom Umsatz stufenweise eingeführt.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung enthält die Rechnungsdaten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach EN 16931. Ein PDF ohne strukturierte Daten gilt nicht als E-Rechnung. Zwei verbreitete Formate:

  • XRechnung – reines XML-Format, u. a. im öffentlichen Auftragswesen etabliert.
  • ZUGFeRD – Hybridformat: ein PDF mit eingebettetem XML, also für Menschen und Maschinen lesbar.

Fristen im Überblick

AbPflicht
01.01.2025Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
01.01.2027Versandpflicht für Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz
01.01.2028Versandpflicht für alle übrigen B2B-Unternehmen

In der Übergangszeit dürfen mit Zustimmung des Empfängers weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen versendet werden. Ausgenommen sind u. a. Kleinbetragsrechnungen und bestimmte steuerfreie Umsätze.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Empfang sicherstellen: ein Postfach bzw. System, das ZUGFeRD und XRechnung annimmt.
  • E-Rechnungen revisionssicher und GoBD-konform archivieren (inkl. XML).
  • Prozesse für Prüfung, Freigabe und Buchung anpassen.

So hilft Aktenplatz

Eingehende E-Rechnungen landen samt strukturierter Datei zentral in der richtigen Akte, werden fristgerecht aufbewahrt und sind über die Volltextsuche auffindbar. Der Audit-Verlauf dokumentiert jeden Schritt.

Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung nach bestem Wissen (Stand 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen sowie die Auskunft Ihres Steuerberaters oder Ihrer Steuerberaterin.

Häufige Fragen

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

Nein. Ein reines PDF ohne strukturierte Daten gilt nicht als E-Rechnung. Erforderlich ist ein strukturiertes Format nach EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML).

Muss ich ab 2025 E-Rechnungen versenden?

Empfangen ja, versenden noch nicht. Die Versandpflicht startet 2027 für Unternehmen über 800.000 € Umsatz und 2028 für alle übrigen B2B-Unternehmen.

Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?

XRechnung ist ein reines XML-Format. ZUGFeRD ist ein Hybridformat aus PDF und eingebettetem XML und damit für Menschen und Maschinen lesbar.